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Studieren ohne Abitur.

Infos für Meister & beruflich Qualifizierte

Seit dem Wintersemester 2009/10 können Meister, Techniker und Fachwirte auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung studieren. Das heißt, sie können jedes Fach ihrer Wahl an einer Universität oder Fachhochschule studieren. Ebenso erhalten Berufstätige nach erfolgreichem Abschluss einer zumindest zweijährigen Berufsausbildung und anschließend mindestens dreijähriger Berufspraxis den fachgebundenen Hochschulzugang. Im Sinne dieser „leistungsorientierten Durchlässigkeit“ begrüßt auch die Technische Hochschule Deggendorf motivierte Berufstätige, die sich weiterbilden möchten. Nachfolgend findest du alle relevanten Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung, Zulassung und Finanzierung.

Voraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

Seit dem Wintersemester 2009/10 wird Meistern, Technikern und Fachwirten auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein allgemeines Hochschulzugangsrecht zuerkannt. Das heißt, sie können jedes Fach ihrer Wahl an einer Universität oder Fachhochschule studieren, wenn sie über einen der folgenden Abschlüsse verfügen:

Dazu muss ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll.

 

  • Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

Qualifizierte Berufstätige ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung aber mit zweijähriger Ausbildung und dreijähriger Berufspraxis bekommen ein fachgebundenes Zugangsrecht. Ihr Studienfach muss in etwa ihrer bisherigen beruflichen Fachrichtung entsprechen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
  • anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis (zweijährige bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
  • Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll
  • Absolvierung eines zweisemestrigen Probestudiums

 

Weitere Informationen entnimmst du bitte den geltenden Zugangsbedingungen.


Beratungsgespräch

Zulassungsvoraussetzung für Meister oder ähnlich Qualifizierte und qualifizierte Berufstätige ist ein Beratungsgespräch mit einem Studienfachberater des angestrebten Studienprogramms. Die schriftliche Bestätigung über dieses Beratungsgespräch muss der Bewerbung an den jeweiligen Hochschulen beigefügt oder bis spätestens 27.07. nachgereicht werden. Das von einer bayerischen Hochschule bescheinigte Beratungsgespräch wird von einer anderen Hochschule anerkannt, soweit es sich um einen eng verwandten Studiengang handelt. In diesem Gespräch soll dem Studienbewerber ein realistischer Eindruck über Studieninhalte, Aufbau und Anforderungen des angestrebten Studiums vermittelt werden. Ziel des Gesprächs ist die Möglichkeit einer kritischen Selbsteinschätzung durch den Bewerber, ob sie/er aufgrund der bisherigen Kenntnisse den Anforderungen eines Studiums gewachsen sein wird.

Ferner soll auf die in Bayern bestehenden Möglichkeiten spezifischer Vorbereitung auf ein Studium hingewiesen werden:

  • Berufsoberschule
  • Kolleg
  • Abendgymnasium
  • virtuelle Berufsoberschule
  • Telekolleg
  • Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife

Bewerbung & Zulassung

Die Bewerbung ist ausschließlich online über das PRIMUSS-Portal vorzunehmen.
Eine Bewerbung für mehrere Studiengänge ist möglich, bitte beachte die Bewerbungsfristen.
Infos zum Bewerbungsprozess erhältst du auf unserer Bewerbungsseite.


Meister und qualifizierte Berufstätige werden in Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung wie alle Bewerbende behandelt. In den sog. NC-Studiengängen (Studiengänge mit Beschränkung) erfolgt die Zulassung innerhalb einer Vorabquote von 5%. Innerhalb dieser Quote entfallen 4% auf die Zulassung von Meistern und ähnlich Qualifizierten und 1% auf die Zulassung von qualifizierten Berufstätigen.

Entscheidend für die Zulassung sind folgende in Bayern oder im Inland erworbene Zeugnisse

Im Ausland erworbene Berufe gelten nur als Nachweis, wenn sie im Rahmen des Zulassungs- und Immatrikulationsverfahrens von der Hochschule als gleichwertig mit den o.g. deutschen Zeugnissen anerkannt werden.


So kannst du dich auf das Studium vorbereiten

Es gibt vielzählige Möglichkeiten sich mit speziellen Kursen auf ein Studium vorzubereiten:

  • Berufsoberschule
  • Kolleg
  • Abendgymnasium
  • virtuelle Berufsoberschule
  • Telekolleg

Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife

Um bereits frühzeitig mögliche Lücken zu schließen, bietet der Career Service der THD spezielle Vorbereitungskurse für Meister und beruflich Qualifizierte an. Diese finden meist im September, vor Beginn des Wintersemesters statt und verfolgen den Zweck, Grundlagenkenntnisse, die bereits zu Studienbeginn vorausgesetzt werden, zu wiederholen und zu vertiefen. Angeboten werden u.a. Mathematik, Physik, Englisch und Buchführung, zusätzlich wird ein virtueller Mathematik-Einsteigerkurs angeboten.

 

Nützliche Literaturlisten:


Finanzierung

Lass dich nicht von den Kosten eines Studiums abschrecken! Du finanzierst damit in dich selbst. Das Risiko der Arbeitslosigkeit ist für Akademiker immer noch gering. Je qualifizierter du bist, desto wahrscheinlicher ist es, dass du in deinem Beruf Eigenverantwortung übernimmst.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich das Studium zu finanzieren:

  • Ausbildungsunterhalt von den Eltern

Primär sind Eltern gesetzlich verpflichtet, Ausbildungsunterhalt für eine angemessene Ausbildung zu leisten (§ 1610 Abs. 2 BGB). Dies gilt auch für ein Studium Volljähriger. Die "Düsseldorfer Tabelle" - eine Unterhaltstabelle der Familiengerichte - sieht Orientierungswerte vor. Kindergeld und/oder Steuerfreibeträge (Wert je Steuersatz), die die Eltern für studierende Kinder erhalten, tragen dazu bei, dass die Eltern Unterhalt leisten können.

  • BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) 

Informationen zu der BAföG-Beratungsstelle an der Technischen Hochschule Deggendorf findest du auf der Seite zu Finanzierung & Stipendien. Detaillierte Informationen zum BAföG findest du auch auf den Seiten des Studentenwerks und unter www.das-neue-bafoeg.de

  • Jobben

Als geringfügig entlohnte Dauerbeschäftigung sind die so genannten Mini-Jobs auch parallel zum BAföG möglich. Ferienjobs sind bis zu zwei Monate/50 Tage pro Jahr begünstigt. In unserer Online-Karrierebörse findest du zahlreiche Nebenjobs.

  • Bildungskredit 

Für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen gibt es die Möglichkeit der Förderung mit einem Bildungskredit. Der Bildungskredit ist völlig unabhängig vom BAföG. Er kann beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden.

  • Studierendendarlehen

Einige Kreditinstitute bieten Studienkredite an. Bundesweit vertreiben die KfW-Förderbank, die Deutsche Bank, die Dresdner Bank und die Deutsche Kreditbank (DKB) solche Kredite; andere Kreditinstitute bieten sie regional oder örtlich an. Der Zinssatz variiert. Bitte prüfe die Angebote genau. Das Studentenwerk hilft dir dabei.

  • Überbrückungsdarlehen in Härtefällen

Viele Studentenwerke bieten auch Überbrückungsdarlehen für in Not geratene Studierende an (z.B. www.daka-nrw.de oder die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke). Meist werden Bürgschaften verlangt.

  • Stipendien

2% aller Studierenden erhalten ein Stipendium. Stipendien sind nicht nur etwas für Hochbegabte – auch wenn einige Begabtenförderungswerke genannt werden. Neben
der Begabung überzeugen auch andere Voraussetzungen wie z.B. gesellschaftliches Engagement. Stipendiengeber sind Kirchen, Parteien, Firmen, Gewerkschaften usw.
Viele Stipendiengeber empfinden es als positiv, wenn ihre zukünftigen Stipendiaten eine gewisse Nähe zu ihnen haben. Daher gibt es auch studienfachbezogene oder ortsbezogene Stipendiengeber. Speziell das Römer-Stipendium ist für Beruflich Qualifzierte und Meister interessant, es kommen aber auch noch weitere Stipendien infrage. Hier findest du eine Auflistung aller Stipendien.

 

Allgemeine Informationen zum Thema Finanzierung findest du auf www.studentenwerke.de


Kontakt

 

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