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Presseartikel

Neues Gesetz sichert Bezahlung der Pflegestudierenden

THD stellt Weichen für das Pflegestudiumstärkungsgesetz der Bundesregierung

11.12.2023 | THD Pressestelle

Das neue Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) ermöglicht Pflegestudierenden eine Bezahlung während des gesamten Studiums, analog zur klassischen Ausbildung. Die Technische Hochschule Deggendorf (THD) stellt in Kooperation mit Partnern aus der Praxis die Weichen für das Gesetz, das zum Jahreswechsel in Kraft treten soll.

Die Studiengänge der Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften (AGW) an der THD beinhalten einen hohen Praxisanteil. So arbeiten die Studierenden in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit und können theoretisches Wissen mit der Praxis verknüpfen. „Der Praxisanteil im Studium ist genauso hoch wie in der klassischen Ausbildung an einer Berufsfachschule“, erklärt Prof. Dr. Christian Rester, Studiengangskoordinator und Dekan der Fakultät. Bisher erhielten die Pflegestudierenden ein monatliches Stipendium in Höhe von 600 Euro. Die Praxiseinsätze durften jedoch nicht zusätzlich vergütet werden. Nun schließen die Studierenden einen Ausbildungsvertrag mit kooperierenden Einrichtungen ab und erhalten eine angemessene Vergütung. Außerdem soll die Heilkundeübertragung künftig Bestandteil der hochschulischen Pflegeausbildung sein. Demnach sollen Pflegekräfte im Bereich Wundversorgung, Demenz oder Diabetes eigenständig behandeln, beraten und Rezepte ausstellen können. Geplant ist ferner, dass sich bereits examinierte Pflegefachkräfte durch ein Modulstudium an der THD weiterqualifizieren können.

Bei einer Klausurtagung Ende November hat das Pflegenetzwerk Ostbayern, bestehend aus Vertretern der THD und verschiedenen Gesundheitseinrichtungen, über die Umsetzung des PflStudStG diskutiert. „Noch gibt es einige offene Fragen“, so Rester. Jedoch sei man sich sicher: Mit dem PflStudStG werde ein weiterer Schritt unternommen, um die Attraktivität des Pflegestudiums langfristig zu stärken.

Bild (THD): Über die praktische Umsetzung des neuen Gesetzes haben sich Vertreter der THD und von verschiedenen Pflegeeinrichtungen bei einer Klausurtagung beraten