Davon ausgenommen sind u.a. die ProfessorInnen, GastdozentInnen und das von Fremdfirmen an der THD beschäftigte Personal (z.B. Lehrbeauftragte). Die wissenschaftlichen Angestellten können nur in bestimmten Fragen beraten werden, das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) schränkt hier die Mitbestimmung des Personalrats ein.
Solltet Ihr Fragen an uns haben, so könnt Ihr gerne einen Gesprächstermin mit uns vereinbaren.
Einige Antworten auf häufig gestellte Fragen könnt Ihr auf unserer FAQ-Seite im Intranet nach einem Login lesen.
Unser Büro befindet sich im ITC² (Raum 1.23, Südflügel, 1. Stock), auch der Postkasten vor dem Personalratsbüro kann genutzt werden.