20.10.2017 |
Prof. Dr. Johannes Grabmeier als Experte für Wahlmathematik im Innenausschuss des Bayerischen Landtags
Am vergangenen Mittwoch hatte der Innenausschuss des Bayerischen Landtags eine Expertenanhörung angesetzt, um die Frage der den Wählerwillen am besten umsetzenden Sitzzuteilung bei Gemeinde- und Stadträten, Kreistagen und Bezirksräten in Bayern zu diskutieren. Mit dabei, neben dem Präsidenten des Bayerischen Statistischen Landesamtes und Landeswahlleiter, einem Politikwissenschaftler und vier Juraprofessoren für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, war auch Prof. Dr. Johannes Grabmeier, Diplom-Mathematiker und Professor für Wirtschaftsinformatik von der Technischen Hochschule Deggendorf.
Als einziger Mathematiker in der Expertenrunde ging es ihm besonders darum, zu einem besseren Verständnis des aktuellen Wissensstands der Wahlmathematik beim Gesetzgeber und bei Juristen beizutragen. Werden die Wählerstimmen in Sitzansprüche für die Parteien umgerechnet, so entstehen in der Wahlpraxis echte Bruchzahlen, nie ganze Zahlen. Es können aber nur ganze Mandate verteilt werden. Da man also den Wählerwillen nie absolut umsetzen kann, waren die Gerichte bislang der nicht zutreffenden Auffassung, dass die bislang benutzten Zuteilungsverfahren allesamt gleichwertig seien. So ist das früher benutzte d'Hondt-Verfahren den Wählerwillen verzerrend zu Gunsten großer Parteien und zu Lasten kleiner. Das derzeit in Bayern geltende Hare-Niemeyer-Verfahren hingegen ist zwar nicht verzerrend, hat aber undemokratische Defizite wie das Alabama-Paradoxon, dass eine Partei einen Sitz verlieren kann, wenn die Zahl der Sitze größer wird. „Der Vorstoß der CSU-Fraktion zielte nun darauf ab, dieses Verfahren wieder durch das d'Hondt-Verfahren zu ersetzen - unter großen Protesten der Oppositionsparteien SPD, Grüne und Freie Wähler - und des bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer“, schildert Johannes Grabmeier. In seinem Referat im Landtag konnte er aufzeigen, dass das für den Bundestag verwendete Verfahren von Sainte-Laguë-Schepers, die genannten Defizite nicht besitzt und sogar mathematisch beweisbar immer das beste Ergebnis im Sinne der vom Grundgesetz vorgeschriebenen Erfolgswertgleichheit aller Wählerstimmen liefert. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dies als fraktionsübergreifende Lösung vom Landtag als Kompromiss nun zum Zug kommen wird, wie CSU-Abgeordnete nach der Expertenanhörung andeuteten.
20. Oktober 2017 | THD-Pressestelle (TK)