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studieren an der thd

innovativ & lebendig

zentrale studienberatung.

hilfe bei allgemeinen fragen zu studium & hochschule

Unsere Zentrale Studienberatung berät Studierende bei allen Fragen rund um das Thema Studium und Hochschulleben.

Du erhältst eine umfassende, objektive und vertrauliche Beratung zu den folgenden Themen:

  • Unterstützung und Erstberatung rund ums Studium
  • Übergang Bachelor zum Master
  • Fachwechsel und Studienalternativen

Die Zentrale Studienberatung der Technischen Hochschule Degendorf ist Mitglied der GIBeT

(Gesellschaft für Information, Beratung und Therapie) und orientiert sich am Beratungsverständnis der GIBeT.


individuelle beratungsgespräche

Du kannst gerne per E-Mail, Telefon oder WhatsApp mit der Zentralen Studienberatung Kontakt aufnehmen oder auch gerne zu einem persönlichen Beratungsgespräch in das Büro der Beratungsstelle B221 in Deggendorf oder im Büro EC 2.20 in Pfarrkirchen vorbeikommen. Persönliche Beratungsgespräche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die ZSB ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

  • Montag bis Donnerstag 09:00 - 14:00 Uhr
  • Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

 


kontaktmöglichkeiten


häufig gestellte fragen

 

  • Prüfungsan- und abmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt während des offiziellen Anmeldezeitraums über Primuss.
Ein ordnungsgemäßer Prüfungsrücktritt ist bis zum achten Tag vor der Prüfung möglich. Ab dem siebten Tag vor der Prüfung ist das System gesperrt. 
Achtung: „Liegt danach kein wirksamer Rücktritt vor und hat der Studierende die Prüfung aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, ist die Note „nicht ausreichend“ zu erteilen“.

 

  • Fristen und Termine für Wiederholungsprüfungen / Grundlagen- und Orientierungsprüfungen

Die erste Wiederholungsprüfung (Zweitversuch) findet in der Regel nach höchstens sechs Monaten statt (= im darauffolgenden Semester). Die zweite Wiederholungsprüfung (Drittversuch) muss innerhalb einer Frist von zwölf Monaten (= nach zwei Semestern) nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Bewertung der vorherigen Wiederholungsprüfung abgelegt werden.
Achtung: Es erfolgt keine automatische Prüfungsanmeldung. Die Prüfung ist im regulären Anmeldezeitraum anzumelden. Wird die Prüfung nicht fristgemäß wiederholt, wird automatisch eine Fristenfünf vergeben.

Einen Überblick über die Grundlagen- und Orientierungsprüfungen eines Studiengangs verschafft man sich in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.
Werden diese nicht im erforderlichen Semester erstmals angetreten, erhält man automatisch eine Fristenfünf. Damit beginnt der Prozess der Wiederholungsprüfungen.

Auch wenn am Ende der Regelstudienzeit nicht alle Prüfungen erstmals abgelegt wurden, erhält man eine Fristenfünf!

 

  • Krankheitsfall

Wird man nach dem Rücktrittzeitraum einer angemeldeten Prüfung krank, wird ein ärztliches Attest benötigt.  Es darf nur folgendes Attest akzeptiert werden: Attest

Das Attest muss spätestens am Prüfungstag vom Arzt ausgestellt sein. Dieses Attest muss innerhalb von drei Arbeitstagen (Mo-Fr) nach der Prüfung dem Studienzentrum im Original vorliegen. Sollten ein anderes Attest oder das Attest verspätet einreicht werden, wird die Note 5,0N (Verwaltungsfünf) erteilt.

 

  • Siehe Hochschulrecht: Rahmenprüfungsordnung der Bayerischen Hochschulen (RaPO), Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der THD, Studien- und Prüfungsordnung (für jeden Studiengang)

 

 

Wir empfehlen eine Sicherheitsbewerbung (Bewerbungsfristen beachten) für einen anderen Studiengang an der THD oder an einer anderen Hochschule. Bewerbungen parallel für das erste und ein höheres Semester eines Studiengangs sind möglich. Die Prüfungskommission entscheidet über die Zulassung in ein höheres Semester. Bitte beachte, dass du für jede Bewerbung ein eigenes Bewerbungsformular ausfüllen musst.

Nutze das Angebot zum Thema Prüfungscoaching und psychosoziale Beratung.

Wir empfehlen eine persönliche Beratung bei der Zentralen Studienberatung  dem Studienzentrum oder dem Studienfachberater.

Kontaktiere deine BAföG-Stelle, um abzuklären, ob du BAföG trotz Studiengangs- oder Hochschulwechsel weiterhin erhalten kannst.

 

 

Der gleiche Studiengang kann an der THD nicht mehr studiert werden.

Eine Bewerbung für das erste und ein höheres Semester für andere Studiengänge (während der Bewerbungsfristen) an der THD ist möglich.

Falls du in den Studiengang einer anderen Hochschule wechseln wollen, kontaktiere bitte die Wunschhochschule direkt, ob ein Wechsel möglich ist.

Falls du keine Sicherheitsbewerbung während der Bewerbungsfristen abgeschickt hast, erkundige dich an der THD oder an anderen Hochschulen nach einer verlängerten Bewerbungsfrist.

Informiere die BAföG-Stelle, Kindergeldstelle, deine Krankenversicherung und Agentur für Arbeit.

 

 

Ein Wechsel im Hochschulbereich Bayerns ist hinsichtlich des Studienverlaufs und der prüfungsrechtlichen Bestimmungen im gleichen Studiengang problemlos.

Voraussetzung ist jedoch ein fristgerechter Antrag auf Immatrikulation bzw. eine Zulassung bei der aufnehmenden Hochschule und Exmatrikulation bei der Technischen Hochschule Deggendorf.

Ein Wechsel von einer bayerischen Hochschule in eine außerbayerische oder umgekehrt, wird in den meisten Fällen allerdings Probleme aufwerfen. Neben der Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung können aufgrund der unterschiedlichen Studienpläne und der differierenden prüfungsrechtlichen Vorschriften auch die Anerkennung von Studienzeiten und der bereits erbrachten Prüfungsleistungen Schwierigkeiten bereiten.

Absolventen der Technischen Hochschule Deggendorf sind nach der bestandenen Bachelorprüfung berechtigt, an eine Universität, Kunsthochschule oder Gesamthochschule ohne Beschränkung auf eine Fachrichtung überzutreten.

Die einzelnen Voraussetzungen der Immatrikulation in einem Fachgebiet an der betreffenden Hochschule bleiben unberührt.

Kontakt: zsb@th-deg.de

 

 

Ein Wechsel des Studiengangs im Bereich der Technischen Hochschule Deggendorf ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine fristgerechte Online-Bewerbung Voraussetzung.

Eine Zulassung für Erstsemester erfolgt im Rahmen eines örtlichen Auswahlverfahrens.

Eine Zulassung für höhere Semester ist nur möglich, wenn freie Studienplätze vorhanden sind und die Voraussetzungen nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung erfüllt sind.

Die bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens überprüft und soweit möglich angerechnet.

Kontakt: zsb@th-deg.de

 

 

Wird die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester überschritten, werden alle Bachelor- und Masterprüfungen, bei denen die Prüfung erstmals noch nicht angetreten wurde, mit einer Fristenfünf bewertet.

Weitere Auskünfte erhältst du im Studienzentrum.

Wir empfehlen eine persönliche Beratung bei der Zentralen Studienberatung, dem Studienzentrum  oder dem Studienfachberater.

Es ist ratsam, alle Prüfungen in dem Semester anzutreten, in dem sie laut Studien-und Prüfungsordnung vorgesehen sind und angeboten werden.

 

 

Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, wenn meine Studienwahl nicht meine persönlichen Interessen widerspiegelt?

Wenn ich mit meinen Studienleistungen unzufrieden bin?

Wenn ich schon mehrmals an einen Studiengangs-,  Hochschulwechsel oder gar einen Studienabbruch gedacht habe?

Wir stehen dir jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung und betreuen bzw. begleiten dich gerne auf einem alternativen Karriereweg.

Auf der Seite Zweifel am Studium findest du Anlaufstellen und Optionen.

 

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