- Prüfungsan- und abmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt während des offiziellen Anmeldezeitraums über Primuss.
Ein ordnungsgemäßer Prüfungsrücktritt ist bis zum achten Tag vor der Prüfung möglich. Ab dem siebten Tag vor der Prüfung ist das System gesperrt.
Achtung: „Liegt danach kein wirksamer Rücktritt vor und hat der Studierende die Prüfung aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, ist die Note „nicht ausreichend“ zu erteilen“.
- Fristen und Termine für Wiederholungsprüfungen / Grundlagen- und Orientierungsprüfungen
Die erste Wiederholungsprüfung (Zweitversuch) findet in der Regel nach höchstens sechs Monaten statt (= im darauffolgenden Semester). Die zweite Wiederholungsprüfung (Drittversuch) muss innerhalb einer Frist von zwölf Monaten (= nach zwei Semestern) nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Bewertung der vorherigen Wiederholungsprüfung abgelegt werden.
Achtung: Es erfolgt keine automatische Prüfungsanmeldung. Die Prüfung ist im regulären Anmeldezeitraum anzumelden. Wird die Prüfung nicht fristgemäß wiederholt, wird automatisch eine Fristenfünf vergeben.
Einen Überblick über die Grundlagen- und Orientierungsprüfungen eines Studiengangs verschafft man sich in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.
Werden diese nicht im erforderlichen Semester erstmals angetreten, erhält man automatisch eine Fristenfünf. Damit beginnt der Prozess der Wiederholungsprüfungen.
Auch wenn am Ende der Regelstudienzeit nicht alle Prüfungen erstmals abgelegt wurden, erhält man eine Fristenfünf!
Wird man nach dem Rücktrittzeitraum einer angemeldeten Prüfung krank, wird ein ärztliches Attest benötigt. Es darf nur folgendes Attest akzeptiert werden: Attest
Das Attest muss spätestens am Prüfungstag vom Arzt ausgestellt sein. Dieses Attest muss innerhalb von drei Arbeitstagen (Mo-Fr) nach der Prüfung dem Studienzentrum im Original vorliegen. Sollten ein anderes Attest oder das Attest verspätet einreicht werden, wird die Note 5,0N (Verwaltungsfünf) erteilt.
- Siehe Hochschulrecht: Rahmenprüfungsordnung der Bayerischen Hochschulen (RaPO), Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der THD, Studien- und Prüfungsordnung (für jeden Studiengang)