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Cybermobbing, Sexting & Co

22.5.2014 |

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Cybermobbing, Sexting & Co.: Die Folgen sind dramatisch

Cybermobbing, Sexting, Stalking – diese Begriffe umschreiben eine eher unappetitliche Grauzone, wenn es um die Nutzung moderner Kommunikationsmittel geht. Eine Infoveranstaltung an der Technischen Hochschule Deggendorf hat sich jetzt mit diesem Thema beschäftigt.

 

"Wir wollen wissen, wie stark dieses Phänomen in Niederbayern bzw. in unserer Region verbreitet ist", sagte Deborah Lehman-Irl, Frauenbeauftragte der TH Deggendorf.

Als Expertin referierte Kriminalhauptkommissarin Gabi Bauer von der Polizeiinspektion Landshut. Sie ist seit 27 Jahren Kripobeamtin und Spezialistin auf dem Gebiet der Sexualdelikte. In ihren Arbeitsbereich fallen auch diese neuen Deliktformen, die als Beleidigung und Nötigung eingestuft werden. Unter "Cybermobbing", so Bauer, sei gemeinhin das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen über einen längeren Zeitraum meist mittels Handy und Internet zu verstehen. Eine Studie des Vereins "Bündnis gegen Cybermobbing" habe herausgefunden, dass bereits 20 Prozent der 14- bis 15-jährigen und der 18- bis 20-jährigen Jugendlichen von Cybermobbing betroffen seien. 17 Prozent seien mit "peinlichen Fotos" konfrontiert worden. Tatort seien in 80 Prozent der Fälle die sozialen Netzwerke. Kriminalhauptkommissarin Gabi Bauer beschäftigt sich mit den neuen Formen der Sexualdelikte.

Die Folgen für die Opfer seien dramatisch, warnt Bauer. Betroffene Jugendliche neigten nach so einer Attacke dazu, sich zurückzuziehen und würden auch von ihren Mitschülern gemieden. Sie stünden unter einer extremen psychischen Belastung. Die Neigung zur Selbstverletzung steige, und in einigen Fällen habe es sogar Suizide gegeben.

"Nur Bilder ins Netz stellen, zu denen man ein Leben lang stehen kann"

Der Begriff "Sexting" setzt sich aus "Sex" und "Texting" zusammen und bedeute gemeinhin die freiwillige private Verbreitung erotischen Bildmaterials des eigenen Körpers über MMS und Mobiltelefon oder auch den Austausch selbst produzierter intimer Fotos von sich und anderen. Das sei nicht zu verwechseln mit dem Versenden anonymer, nicht selbst produzierter pornografischer Darstellungen. Sexting ist nicht strafbar. Kinder und Jugendliche betreiben es meist in ihrer ersten richtigen Verliebtheit. Im Rahmen einer intimen Beziehung oder um neue Beziehungen anzubahnen oder einen unverbindlichen Flirt anzuzetteln, würden leichtsinnigerweise freizügige "Nacktfotos" ausgetauscht. Wenn die Verliebtheit verfliege, würden die freiwillig überlassenen Bilder dann zum Instrument von Cybermobbing-Attacken.

Gabi Bauer erläuterte, dass es zum Cybermobbing keinen besonderen Straftatbestand im Strafgesetzbuch gebe. Entsprechend "harmlos" sei für die Täter die Strafdrohung. Die beste Prävention bestehe darin, bewusst nur Bilder ins Netz zu stellen oder zu verschicken, zu denen man ein Leben lang stehen könne.

Kommissarin: Opfer nicht alleine lassen

Weiter sei man beim Thema "Stalking". Dies sei inzwischen in Paragraph 238 Strafgesetzbuch unter der Überschrift "Nachstellung" strafbewehrt und klar definiert. "Wichtig ist, dass von Stalking und Cybermobbing betroffene Opfer, meist Mädchen und junge Frauen, nicht alleine gelassen werden", betonte Gabi Bauer: "Opfer können jederzeit Kontakt mit der Polizei aufnehmen."

Mit den Gefahren des Internets beschäftigt sich auch Uwe Leest, Vorstandsvorsitzender des Bündnis gegen Cybermobbing e.V.. Am Rande eines IT-Symposiums in Passau sprach er vor kurzem mit der PNP über aktuelle Entwicklungen. Hier geht‘s zum Interview.

Quelle: PNP-Campus
Foto: dpa