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praktische infos für internationale studierende

Gebühren und finanzielle Unterstützung

Kostenübersicht

Die Bayerische Staatsregierung fördert Studierende und erhebt daher KEINE Studiengebühren, sowohl für deutsche als auch für internationale Studierende.
Detaillierte Informationen zu den Lebenshaltungskosten für internationale Studierende findest du hier.

 

Studienfinanzierung durch Stipendien:


Versicherungen

Krankenversicherung
 

Für alle Studierenden an der THD besteht eine sogenannte "Versicherungspflicht". Diese schließt auch Studierende ein, die in Deutschland eingeschrieben sind, aber ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.

Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung ist vor der Immatrikulation erforderlich und wird der Hochschule elektronisch übermittelt. Bitte beachte, dass bei einer fehlenden digitalen Krankenversicherungsbestätigung keine Immatrikulation an unserer Hochschule erfolgen kann. In Deutschland gibt es mehrere gesetzliche Krankenkassen, deren Tarife nahezu gleich sind. Du kannst selbst entscheiden, welche Krankenkasse du bevorzugst. Für weitere Unterstützung wende dich bitte an welcome@th-deg.de.
 

EU-Studierende:

EU-Studierende genießen durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) europaweiten Versicherungsschutz. Wenn du eine EHIC besitzt, wende dich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse und reiche eine von dieser dort ein. Wenn alle Vorgaben erfüllt sind, stellt die gesetzliche Krankenkasse einen sogenannten Befreiungsbescheid aus und übermittelt diesen digital an unsere Hochschule.
 

Private Krankenversicherung:

Studierende, die älter als 30 Jahre sind, haben in der Regel keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung und müssen eine private Krankenversicherung abschließen. Bitte wende dich an eine private Krankenkasse deiner Wahl. Bitte beachte, dass die private Krankenversicherung die Kosten für alle möglichen Behandlungen (Zahnarzt, Krankenhaus, Reha, ...), Medikamente, Verbände, sonstige medizinische Hilfe, Schwangerschaft und Geburt abdecken muss. Deine Versicherungspolice darf darüber hinaus keine Kostenbegrenzung aufweisen.

Reiche deinen Vertrag nach Erhalt bitte zur Überprüfung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ein. Wenn alle Vorgaben erfüllt sind, stellt die gesetzliche Krankenkasse einen sogenannten Befreiungsbescheid aus und übermittelt diesen digital an unsere Hochschule.

Für weitere Unterstützung wende dich bitte an welcome@th-deg.de.

 

Haftpflichtversicherung
 

Die wichtigste und dennoch günstigste Versicherung, die du in Deutschland benötigst, ist die Haftpflichtversicherung.

Eine Haftpflichtversicherung wird abgeschlossen, für den Fall, dass du als Versicherter Dritten Schaden zufügst oder das Eigentum Dritter beschädigst. Da gesetzlich festgelegt ist, dass der Täter für Schäden an Anderen haftet, prüft die Haftpflichtversicherung zunächst, ob der Schaden eindeutig von dir verursacht wurde.

Wir empfehlen unseren internationalen Studierenden, während ihres Studiums in Deutschland eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese kann nicht nur kleinere Schäden (z.B. Beschädigung von Mobiltelefonen oder verlorene Zimmerschlüssel), sondern auch größere Schäden (z.B. Fahrradunfall, durch den Schäden an einem beteiligten Fahrzeug verursacht werden) abdecken.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich. Die monatliche Gebühr beginnt bei 3 Euro, die Deckungssumme beträgt bis zu 50 Millionen Euro.

Es sollte dir jedoch bewusst sein, dass deutsche Privathaftpflichtversicherungen mit einer Laufzeit von drei oder fünf Jahren nicht vor Ablauf der Frist gekündigt werden können.


Visum und Aufenthaltserlaubnis

Studierende aus eu-/ewr-staaten
 

Studierende aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland oder für die Aufnahme eines Studiums. Nach der Ankunft in Deutschland ist jedoch eine Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) erforderlich (innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft).
 

studierende aus drittstaaten
 

Studierende aus Nicht-EU-Staaten oder Nicht-Mitgliedsstaaten des EWR

Studierende aus Nicht-EU-Staaten oder Nicht-Mitgliedsstaaten des EWR müssen vor der Einreise, am besten direkt nach Erhalt des Zulassungsbescheides, bei der zuständigen Auslandsvertretung im Heimatland ein Visum für Deutschland beantragen.
Nach der Ankunft in Deutschland (vor Ablauf deines Visums) musst du eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Das International Office der Hochschule unterstützt dich dabei gerne.

Visafreie Einreise

Studierende aus bestimmten Ländern können visumsfrei nach Deutschland einreisen.
Eine Übersicht zur Visumspflicht bzw. -freiheit findest du auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Achtung: Auch Studierende, die visafrei nach Deutschland einreisen dürfen, müssen innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.